Die kantonalen Richtpläne in der Schweiz

Funktion des kantonalen Richtplans

Der kantonale Richtplan stellt das Planungsinstrument auf Kantonsebene dar. Er koordiniert raumwirksame Aktivitäten wie z. B. die Entwicklung von Siedlung, Verkehr und Infrastruktur und sorgt dabei auch für den Schutz von Natur und Landschaft. Zudem regelt er die Planung von größeren Bauvorhaben wie Freizeit- oder Einkaufszentren. Dies geschieht mit verbindlichen Vorgaben über eine längere Zeit.

Hierzu legt der Richtplan konkret fest, wie der Kanton sich räumlich entwickeln soll, im Sinne einer kantonalen Raumentwicklungsstrategie. Er bestimmt die Richtung der weiteren Planung und Zusammenarbeit durch seine Anweisungen mit den Gemeinden, dem Bund, den Nachbarkantonen und dem benachbarten Ausland. Er ist für alle Behörden verbindlich.

 

Form und Aufbau

Der Richtplan umfasst viele Themen. Er zeigt für einen mittelfristigen Zeitraum (20 bis 25 Jahre) auf, welche raumplanerischen Ziele und Maßnahmen wann und wie ergriffen werden sollen, und zwar für das gesamte Kantonsgebiet. Der Richtplan besteht aus Karte und Text, die sich gegenseitig ergänzen. Die Karte zeigt gesamthaft die Richtplanvorhaben. Der Text enthält, thematisch geordnet, Anweisungen zum weiteren Vorgehen in Bezug auf Raum, Zeit und Organisation.

 

Inhalt

Je grösser die räumliche Wirkung eines Vorhabens ist, desto grösser ist sein Koordinationsbedarf und braucht eine Steuerung im Richtplan. Im Zentrum dabei steht die räumliche Abstimmung eines Vorhabens - z. B. der Bedarf, die Eignung des Standortes und die grundsätzliche Machbarkeit - auf Stufe Richtplan. Hierüber gibt der sogenannte Koordinationsstand Auskunft:

  • für Vorhaben, die erst im Ansatz bekannt sind und von denen nur grobe Vorstellungen bestehen ("Vororientierung"),
  • für Vorhaben, deren räumliche Abstimmung begonnen hat, bei denen noch weitere räumliche Abklärungen nötig sind ("Zwischenergebnis"), oder
  • für Vorhaben, die räumlich abgestimmt sind ("Festsetzung").

Der Richtplan behandelt verschiedene Themen und Vorhaben in den Bereichen Siedlung, Landschaft, Verkehr und Infrastruktur. Mit der Revision des Raumplanungsgesetz RPG kommt dem Richtplan eine besondere Aufgabe zu, indem er das Siedlungsgebiet für die nächsten 20 bis 25 Jahre sowie eine darauf ausgelegte Bauzonendimensionierung für 15 Jahre sicherzustellen hat. Zu große Bauzonen müssen verkleinert werden. Zudem müssen brachliegende oder ungenügend genutzte Flächen in den Bauzonen besser genutzt werden.

Die Kantone mussten die Richtpläne anpassen und vom Bundesrat bis spätestens am 30. April 2019 genehmigen lassen. Nach diesem Datum durften sie keine neuen Bauzonen schaffen, solange ihr Richtplan vom Bundesrat nicht genehmigt war.

 

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