Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg für die landesweite Raumordnung und die Erstellung des landesweiten Landesentwicklungsplans sowie möglicher fachlicher Entwicklungspläne zuständig. Für die Regionalpläne der 12 Regionen des Bundeslandes sind zehn Regionalverbände, der Verband Region Stuttgart und der Verband Region Rhein-Neckar zuständig.

Es gilt der Landesentwicklungsplan 2002, der den Landesentwicklungsplan 1983 ersetzte und vom Wirtschaftsministerium erstellt wurde. Ab 2021 hat die Landesregierung vereinbart, den Landesentwicklungsplan neu aufzulegen. Mit der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans können Vorgaben für die Umsetzung des Flächensparziels in der Bauleitplanung, die in der Verantwortung der Kommunen steht, verankert werden. Dabei muss das Ziel, bis zum Jahr 2035 den Flächenverbrauch auf Netto-Null zu reduzieren und damit den Übergang in eine Flächenkreislaufwirtschaft zu vollziehen, in eine Gesamtstrategie des Landes eingebettet werden. So soll im Landesentwicklungsplan in einem ganzheitlichen, strategischen Ansatz festlegt werden, wie die vielfältigen Ansprüche an Fläche – Wohnen, Arbeiten, Energie, Land- und Forstwirtschaft, Natur- und Umweltschutz – zukünftig gestaltet werden sollen.

 

Zum letzten Mal aktualisiert am