Überschwemmungsgefahr von Flussbetten und Gewässerbewirtschaftung
Die Karte entsammt einer Zusammenarbeit zwischen dem GIS-GR und dem Institut de Gestion de l'Environnement et d'Aménagement du Territoire (IGEAT) der Freien Universität Brüssel. Sie ist Teil des Themenhefts "Umwelt und Energie", das durch das IGEAT im Rahmen der Raumanalyse für das Raumentwicklungskonzept der Großregion (REKGR) erstellt wurde.
Hochwasserrisikomanagement
Die Hochwassergefahr ist die Warscheinlichkeit, Überschwemmungen einer bestimmten Größenordnung an einem bestimmten Ort zu beobachten. Während in den anthropogen überformten/versiegelten Gebieten diese Gefahr ein wirkliches Risiko darstellt, existiert in wenig verstädterten Zonen die Möglichkeit, Ausbreitungsgebiete für das Hochwasser und Rückhalteflächen für das Wasser einzurichten.
Da die Daten, die für die Einschätzung der Hochwassergefahr benutzt werden, von einem Teilgebiet zum anderen variieren, sind die für diesen Indikator benutzten Daten, kaum mit jenen aus den offiziellen Kartographien vergleichbar. Sie betreffen nur die Überschwemmungen durch Übertretung der Ufer und berücksichtigen nicht die Schutzmaßnahmen gegen die Überschwemmungen.
Im Verlauf des 20. Jahrhunderts, haben die im Hauptbett unserer Flüsse genehmigten Bauten, die steigende Versiegelung unserer Böden, ein auf schnellen Abfluss des Hochwassers ausgerichtetes Wassermanagement, sowie Qualitätsverluste der Böden, dazu beigetragen, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit von Hochwasser steigt. Zusammen mit den Folgen des Klimawandels (heftiger oder lang andauernder Regen) vermehren diese Entwicklungen noch die Überschwemmungsrisiken in der Großregion.
Heutzutage sind 2,1% der Großregion der Gefahr eines Hochwassers ausgesetzt (mit einem Zeitraum von 10 Jahren). Die am meisten bedrohten Gebiete sind das Saarland (2,8%), das Großherzogtum Luxemburg (2,4%) und das Rheinland (2,2%). Die hochwassergefährdeten Zonen befinden sich in der Regel stromabwärts von Zusammenflüssen: Trier, Nancy, Metz.
Die Richtlinie 2007/60/CE definiert einen Aktionsrahmen für eine Vorsorge und ein Hochwassermanagement auf der Ebene der Flussgebietseinheiten (hauptsächlich: Rhein, Maas und Saar-Mosel) und auf der Grundlage der gleichen Gliederung wie für die Wasserqualität. Diese grenzüberschreitenden Institute koordinieren sich in Bezug auf das Hochwassermanagement. Die Pläne für das Hochwasserrisikomanagement, die die Großregion betreffen, umfassen insbesondere Wasserstandsinformationssysteme, vorgelagerte Wasserrückhaltung, Erhaltung und Ausbau von Hochwasserausdehnungs- und Wasserrückhaltegebieten sowie Information und Sensibilisierung der Bevölkerung. Der Hochwasserschutz erfordert auch mehr lokale Maßnahmen, so nah wie möglich an regenreichen Empfangsbereichen.
Flussverträge und Hochwasserpartnerschaften: Einrichtungen zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Wallonien, das Großherzogtum Luxemburg und Lothringen haben Flussverträge abgeschlossen (Umweltverträge in Frankreich). Diese Strukturen des partizipativen Managements haben den Zweck, die Gesamtheit der Akteure (Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Verbände und Wissenschaft) eines Wassereinzugsgebietes und Zwischenwassereinzugsgebietes an einen Tisch zu bringen.
Die Flussverträge/Umweltverträge arbeiten Aktionsprogramme aus, die ein nachhaltiges Management der Wasserressourcen des (Zwischen)Wassereinzugsgebietes und die Wiederherstellung/den Schutz der Wasserläufe und ihrer Umgebung zum Gegenstand haben. Sie bilden ein Werkzeug, dass die Umsetzung, auf lokaler Ebene, der Ziele der Richtlinie zum Wasser und der Richtlinie zum Management des Überschwemmungsrisikos enthalten. (2007/60/CE).
In der Wallonie decken die Flussverträge rund 90% des Territoriums ab. In Luxemburg sind 53% der Fläche des Landes abgedeckt. In Lothringen, wo die Umsetzung von Umweltverträgen sich momentan im Planungsstadium befindet, wurden nur drei Flussverträge umgesetzt. Hinzu kommen noch im äußersten Süden der Region drei Verträge, die das Wassereinzugsgebiet der Saône abdecken und die mit dem Franche-Comté geteilt werden.
Anzumerken wäre noch, dass in Lothringen neben den Fluss/Umweltverträgen auch Flussgebietmanagementpläne (SAGE) existieren, die durch eine lokale Wasserkommission erarbeitet wurden. In dieser befinden sich Vertreter des Staates, der lokalen Körperschaften und der Nutzer. Sie haben eine rechtliche Tragweite, im Gegensatz zu den Fluss/Umweltverträgen, die eine vertragliche Verpflichtung zwischen den Unterzeichner darstellen.
Innerhalb der Großregion gibt es zwei wallonische und luxemburgische Flussverträge, die das grenzüberschreitende Wassereinzugsgebiet der Oberen Sauer (Wiltz) und der Attert abdecken und die Teil einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sind, mit dem Ziel und Zweck eine bessere Koordinierung der Arbeiten und Sensibilisierungsaktionen auf der Gesamtheit der Wassereinzugsgebiete zu erreichen.
Lothringen und Luxemburg arbeiten zudem im Interreg VA Großregion Projekt « A(l)qua Qu(a)Al » (2017-2020) zusammen. Hier finden sich der luxemburgische Flussvertrag des oberen Wassereinzugsgebietes der Alzette und der interkommunale Mehrzweckverband der Alzette auf der lothringischen Seite zusammen.
Was insbesondere die Hochwasserrisiken betrifft, so sind die meisten Verwaltungseinheiten der beiden Länder und mehrere Gemeinden in Luxemburg, Lothringen und Wallonien (Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens) an Hochwasserpartnerschaften beteiligt. Diese Partnerschaften bestehen zwischen Städten und Gemeinden in einem (Zwischen-)Einzugsgebiet, das dieser Art von Risiko ausgesetzt ist, den entsprechenden Gemeindeverbänden und Kreisen, sowie betroffenen Verbänden, Interessengruppen oder Industrieunternehmen. Ihr gemeinsames Ziel ist es, den kommunalen Hochwasserschutz durch Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit effektiver zu gestalten und die Solidarität zwischen den Bewohnern der flussaufwärts und flussabwärts gelegenen Teile von Flüssen zu stärken. Runde Tische werden im Rahmen von thematischen Workshops organisiert, an denen kommunale Akteure und technische Experten teilnehmen, um Ziele zu definieren und konkrete Maßnahmen umzusetzen.
Fünf Hochwasserpartnerschaften sind grenzüberschreitend. An ihnen beteiligen sich deutsche und benachbarte Gebiete im gleichen Einzugsgebiet ("Kyll", "Sauer", "Dreiländermosel", "Obere Saar" und "Untere Blies" Partnerschaften).
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