Entwicklung 2000-2012
Die Karte entsammt einer Zusammenarbeit zwischen dem GIS-GR und dem Institut de Gestion de l'Environnement et d'Aménagement du Territoire (IGEAT) der Freien Universität Brüssel. Sie ist Teil des Themenhefts "Umwelt und Energie", das durch das IGEAT im Rahmen der Raumanalyse für das Raumentwicklungskonzept der Großregion (REKGR) erstellt wurde.
Eine vorrangig landwirtschaftlich und forstlich genutzte Region
52% der Großregion, entsprechend 34 937 km², werden landwirtschaftlich genutzt (hauptsächliche Ackerflächen und Wiesen). Die landwirtschaftlich genutzte Fläche ist je nach Teilgebiet unterschiedlich verteilt: 55% des Gebietes in Lothringen, 53% im Großherzogtum Luxemburg und in der Wallonie, 48% in Rheinland-Pfalz und 40% im Saarland.
An zweiter Stelle der Landnutzung stehen die Waldflächen (38% oder 24 317 km²). Rheinland-Pfalz ist am stärksten bewaldet (mit 44% seines Gebietes), gefolgt vom Saarland (41%) und Lothringen (38%). Im Großherzogtum Luxemburg und in der Wallonie sind dies 36% respektive 31% des Gebietes. Die Wälder bestehen hauptsächlich aus Laubbäumen (56%), während die Nadel- und Misch-Kulturen 24% und 20% der Wälder ausmachen.
Durch Siedlungsgebiete fragmentierte Wald- und Landwirtschaftsflächen
In 2012, belegen die künstliche, also bebaut, bzw. versiegelte Flächen rund 10% der Großregion, d.h. 5 924 km². Diese Flächen bestehen zum größten Teil aus einem unterbrochenem urbanen Gebiet (8%) und ändern stark von einem Land/einer Region zum/zur anderen: 19% respektive 15% der Fläche des Saarlandes und der Wallonie, gegenüber kaum 6% in Lothringen. Die wichtigsten bebauten, bzw. versiegelten Gebiete befinden sich:
- Auf der Achse Trier– Metz, unter Einbeziehung des Ballungsraumes von Luxemburg-Stadt ;
- Auf der Achse Saint-Avold – Saarbrücken – Kaiserslautern ;
- Auf dem Westufer des Rheines, von Mannheim bis Mainz;
- Rund um Koblenz und Neuwied ;
- Auf dem Sambre-Maas Graben, im nördlichen Teil der Wallonie.
Bedeutende Waldflächen und/oder landwirtschaftliche Nutzflächen trennen diese künstlichen Gebiete.
Der Wunsch, die künstliche Bodennutzung zu begrenzen.
Die Bebauung bzw. Bodenversiegelung meint die Umwandlung eines Naturgebietes durch den Bau von Infrastrukturen oder Gebäuden, durch Erdaushub, die Anlage von Deponien oder auch die Schaffung von versiegelten Grünzonen.
Die gesellschaftliche Entwicklung im 20. Jahrhundert, insbesondere der demographische Zuwachs, die Veränderung der Haushaltsgrößen und die Minderung der Transportkosten, haben zu einer voranschreitenden Verstädterung/Urbanisierung geführt. Diese Ausdehnung des urbanen Bereiches, die sich in zunehmender Bebauung und Flächenversiegelung ausdrückt, verursacht einen Verlust der natürlichen und landwirtschaftlichen Ressourcen.
Die urbane Ausdehnung einzugrenzen ist somit eine Priorität, um eine nachhaltigere Nutzung des Bodens zu fördern, so wie dies die europäische Union im Jahr 2011 mit ihrer Zielsetzung « dass bis 2050 netto kein weiterer Flächenverbrauch/ Bodenversiegelungstattfindet. » (Europäische Kommission, 2011) angekündigt hat. In Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg wurden Zielsetzungen von 20ha/J (für 2030) und 1 ha/J (für 2020) definiert.
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