2015
Die Karte „Grenzüberschreitende Eisenbahnlinien des ÖPNV (09/2015) an den Innengrenzen der Großregion“ stellt die grenzüberschreitenden Schienenverbindungen des ÖPNV zwischen dem Großherzogtum Luxemburg, Lothringen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und der Wallonie zum Stand September 2015 dar. Die Zielsetzung liegt darin, sich vorrangig auf das bestehende Angebot für den Grenzgängerverkehr innerhalb der Großregion zu konzentrieren. Demnach wurden die Hochgeschwindigkeitslinien (TGV, ICE, Thalys) nicht auf der Karte übernommen.
Genau wie die Karte zu den Buslinien unterscheidet die Karte der Schienenverbindungen zwischen denjenigen Linien mit mindestens 9 Hin-und Rückfahrten am Tag (durchgestrichene Linie auf der Karte) sowie denjenigen Linien mit weniger als 9 täglichen Hin- und Rückfahrten (gestrichelte Linie). Es ist festzustellen, dass die Mehrzahl der grenzüberschreitenden Linien nach einem Taktfahrplan verkehren, mit Ausnahme der Linien zwischen Saarbrücken und Straßburg (RE19 / TER20), Lüttich und Luxemburg (SNCB 43) sowie zwischen Metz und Trier (RE17), welche weniger regelmäßig verkehren. Insbesondere die Verbindung zwischen Metz und Trier (RE17) besteht lediglich an Wochenenden mit 2 Zugpaaren am Tag.
Handelt es sich bei der Mehrzahl der Züge um Direktverbindungen, so erfordern einige Linien einen Umstieg vor der Grenzpassage. Dies ist unter anderem der Fall für die Linie zwischen Audun-le-Tiche und Luxemburg (CFL 60c), welche einen Umstieg im Bahnhof von Esch-sur-Alzette erfordert. Direkte Züge zwischen Luxemburg und Volmerange-les-Mines (CFL 60a) verkehren nur in den Spitzenstunden. Außerhalb von diesen erfolgt der Umstieg in Bettembourg. Auf der Linien Thionville - Esch/Belval – Longwy (CFL 80) erfordern die Verbindungen ebenfalls einen Umstieg in Bettembourg ab Thionville, sowie in Pétange/Rodange ab Longwy.
Gleichermaßen erfordert die Linie zwischen Metz und Saarbrücken (RE18) meistens einen Umstieg in Forbach. Der Bahnhof von Athus gewährleistet den Anschluss zwischen den Zügen der SNCB-Linie 165 (Arlon - Virton - Libramont und Athus – Arlon) sowie den Zügen der CFL-Linie 70A (Athus – Luxemburg). Allerdings gibt es in den Spitzenstunden direkte Verbindungen zwischen Luxemburg und Virton ohne erforderlichen Umstieg in Athus.
Die Züge der Linie RE1/RE11 aus Richtung Koblenz werden in Trier getrennt. Während der erste Teil des Zugs in Richtung Saarbrücken weiterfährt (RE1), fährt der zweite Teil des Zugs in Richtung Luxemburg (RE11).
Die Mehrzahl der grenzüberschreitenden Eisenbahnlinien an den Innengrenzen der Großregion haben als Ausgangs- oder Zielort Luxemburg-Stadt. Neben den regelmäßigen Verbindungen, umfassen die Linien nach Luxemburg zusätzliche Verbindungen in den Spitzenstunden. Grundsätzlich nutzen die in Luxemburg beschäftigten Grenzpendler in weitaus stärkerem Maß die grenzüberschreitenden Zugverbindungen als die Buslinien für ihre täglichen Pendelfahrten. Dies ist insbesondere der Fall für die Pendelbewegungen zwischen der Wallonie und Luxemburg. Der Mobilitätsdiagnose nach, welche im Rahmen der ersten Phase des grenzüberschreitenden Mobilitätskonzepts (SMOT) Luxemburg-Wallonie durchgeführt wurde, entfallen 87% (8.200 Personen) der täglichen Pendelfahrten im ÖPNV auf die Bahn gegenüber 13% (1.200 Personen) im Busverkehr.
Unter den auf der Karte dargestellten grenzüberschreitenden Linien, stellt die Straßenbahnlinie (Saarbahn) zwischen Sarreguemines und Lebach eine Besonderheit dar. Während die Saarbahn auf dem Kernabschnitt zwischen Saarbrücken und Riegelsberg als Straßenbahn verkehrt, operiert sie als Zug auf dem südlichen Abschnitt zwischen Sarreguemines und Saarbrücken sowie auf dem nördlichen Abschnitt zwischen Riegelsberg und Lebach.
Bezüglich der Tarifierung, bestehen verschiedene Angebote je nach Ausgangsregion und Zielgruppe. Für die beruflichen Grenzpendler wurde beispielweise das Monats- oder Jahresabonnement „Flexway“ auf den Strecken zwischen Lothringen und Luxemburg eingeführt. Es setzt sich zusammen aus dem „Pass Métrolor“ für die Strecke in Lothrungen sowie dem Abonnement „OEKOPASS“, der eine freie Nutzung aller öffentlicher Verkehrsmittel (AVL, CF, RGTR, TICE) in Luxemburg ermöglicht. Zudem gibt es das jahresabonnement „Flexpass“ zur Ergänzung des persönlichen M-Pass, welcher Reisen zwischen einem Bahnhof in Luxemburg und der französisch-luxemburgischen Grenze ermöglicht. Zwischen der Wallonie und Luxemburg ermöglicht das Monatsabonnement „Belgique-Luxembourg“ den Reisenden, zwischen einem wählbaren SNCB-Bahnhof und Luxemburg eine unbegrenzte Zahl an Fahrten während eines Monats zu tätigen. Außerdem beinhaltet das Abonnement die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Luxemburg. Das Abonnement „OekoCard“ richtet sich an die in Luxemburg beschäftigten Grenzpendler aus Rheinland-Pfalz. Damit sind unbegrenzte Fahrten von bestimmten Bahnhöfen in Rheinland-Pfalz nach Luxemburg möglich. Die „Oekocard“ ist ebenfalls im luxemburgischen ÖPNV gültig. Für die häufigen Pendelfahrten zwischen Lothringen und dem Saarland bietet das Abonnement „Flexfahrt“ ein intermodales Monatsabonnement. Diese beinhaltet die Bahnstrecken des TER-Netzes Metrolor sowie die städtischen Verkehrsnetze in Forbach, Saint-Avold und Metz (optional). Im Saarland gilt das Abonnement auf dem städtischen Verkehrsnetz von Saarbrücken (innerhalb des Stadtgebiets S) und auf der Linie 10, welche den Hauptbahnhof und den Flughafen von Saarbrücken anfährt (RSW). Auf der gesamten Strecke der Saarbahn gilt der Tarif des saarländischen Verkehrsverbundes (saarVV).
Für gelegentliche und touristische Fahrten ermöglichen es die Angebote „Luxemburg-Lorraine 1 jour“ „Belgique 1 jour“ und „Tagesrückfahrkarte Luxemburg Spezial“ eine Hin-und Rückfahrt zum Vorzugstarif von jedem luxemburgischen Bahnhof zu bestimmten Bahnhöfen in Lothringen, Rheinland-Pfalz und der Wallonie. In umgekehrter Richtung ermöglicht das Angebot „Ticket Lorraine-Luxembourg“ eine Hin- und Rückfahrt zum Vorzugstarif zwischen jedem Bahnhof in Lothringen und jedem Bahnhof in Luxemburg. Außerdem ist das Saar-Lor-Lux-Ticket jeden Samstag und Sonntag in deutschen (RE, RB der Deutschen Bahn), lothringischen (metrolor) und luxemburgischen (CFL) Zügen für die 2. Klasse gültig. Der Fahrschein ist auch in EC/IC Zügen von Saarbrücken nach Metz-Nancy sowie zwischen Igel und Trier gültig. Das Saar-Lorraine-Ticket richtet sich an Einzelreisende, die in der 2. Klasse Züge des Regionalverkehrs (RE, RB, Metrolor) zwischen Lothringen und dem Saarland nutzen. Es gilt für eine Hin- und Rückfahrt zwischen allen Bahnhöfen der DB im Saarland und einigen SNCF Bahnhöfen im Lothringen. In umgekehrter Richtung ermöglicht das Ticket Lorraine-Sarre eine eintägige Hin- und Rückfahrt zwischen einem beliebigen Bahnhof in Lothringen und dem Bahnhof Saarbrücken. Das Rheinland-Pfalz-Ticket + LUX ermöglicht Fahrten von Luxemburg aus in ganz Rheinland-Pfalz und dem Saarland für die Züge des Regionalverkehrs sowie einige Buslinien. Schließlich ermöglichen es die drei Preiskategorien des „Ticket DeLux“ alle öffentlichen Verkehrsmitteln Luxemburgs und des regionalen Trierer Verkehrsnetzes (VRT) zu nutzen. Lediglich die RGTR-Linien des RegioZone-Tarifs sind davon ausgeschlossen.
Das dargestellte grenzüberschreitende Angebot wird durch das inländische Angebot der jeweiligen Betreiber ergänzt. Detaillierte Informationen zu den geltenden Tarifen und den genauen Fahrplänen für die inländischen und grenzüberschreitenden Angebote können über die verschiedenen Internetseiten der großregionalen Betreiber eingesehen werden (siehe Rubrik "Mehr dazu").
Hinweis: Der WMS-Dienst der grenzüberschreitenden Eisenbahnlinien auf der interaktiven Karte des Geoportals ermöglicht es, die Haltestellen jeder Linie einzusehen.
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