PDAT, IVL und sektorielle Leitpläne in Luxemburg

Programme directeur de l’aménagement du territoire (PDAT)

Das Programme directeur de l’aménagement du territoire (PDAT, nationales Planungsdokument), stellt den Leitrahmen für die Raumplanung dar. Das PDAT dient der Umsetzung einer ausgeglichenen und polyzentrischen städtischen und ländlichen Raumstruktur unter Anwendung des Prinzips der dezentralen Konzentration. Hierzu werden 3 Arten von zentralen Orten bestimmt (centres de développement et d’attraction, CDA, dt: Entwicklungs- und Anziehungszentren). Ein CDA umfasst städtische Zentren oder Ortschaften, welche mit genügend öffentlichen und privaten Dienstleistungen ausgestattet sind, um eine mehr oder weniger breite Versorgung zu gewährleisten. Die CDAs bilden zusammen ein hierarchisches und kohärentes System, das, basierend auf dem Prinzip der dezentralen Konzentration, die Bestimmung einer Raum- und Siedlungsstruktur zur Ausrichtung der sozioökonomischen Entwicklungen und der Verkehrsplanung ermöglicht.

Das geltende PDAT wurde von der Regierung anlässlich ihrer Sitzung vom 27. März 2003 angenommen. Als Grundsatzdokument zur Entwicklung gemeinsamer Zukunftsvisionen für die 10 Jahre nach 2003 ausgearbeitet, wird derzeit an der Neuaufstellung des PDAT gearbeitet.

 

Integratives Verkehrs-und Landesentwicklungskonzept

Das IVL ist ein unverbindliches Konzept zur integrierten Verkehrs- und Landesentwicklung in Luxemburg. Es leistet seinen Beitrag zur Verwirklichung der wichtigsten Ziele des PDAT aus dem Jahr 2003.

Auf Grundlage des innerhalb des PDAT definierten normativen Rahmens, stützt sich das IVL-Konzept auf mögliche Entwicklungsszenarien des sozioökonomischen Kontexts in Luxemburg, um ein strategisches Konzept zu entwerfen, das sowohl die Raumplanung, als auch die künftige Organisation des Verkehrsnetzes und den Naturschutz innerhalb eines gemeinsamen nationalen Planungskonzepts umfasst. Dabei wird langfristig ein Modal Split von 25/75 für den ÖPNV angestrebt. Es handelt sich zudem um ein politisches Strategiepapier, das den Rahmen für die Erarbeitung weiterer Pläne und Projekte bildet.

Der Ansatz des IVL begründet sich auf der Feststellung, dass die Verkehrsinfrastruktur als strukturierender Bestandteil der städtischen und ländlichen Entwicklung und nicht als deren unvermeidliche Folge betrachtet werden muss. In diesem Zusammenhang wurde im Rahmen des IVL das Raummodell der „polyzentrischen Stadt innerhalb eines Landschaftsraums eingebettet in funktionale Regionen“ als Referenzrahmen für die künftige Raumentwicklung definiert. Die Vorteile dieses Raummodells bestehen insbesondere in:

  • der Schaffung einer kritischen Masse für den ÖPNV, d.h. einer Mindestmenge an dicht genug beieinanderliegenden Wohnungen, damit deren Bewohner genug Nachfrage für gute ÖPNV-Verbindungen aufbringen;
  • einer Lenkung des Wachstums, um die räumliche Struktur des Landes zu stärken und um eine Stadt von europäischer Bedeutung zu entwickeln;
  • einer neuen Urbanität mit unterschiedlicher Funktionszuweisung in der Südregion, der Nordstad und der Agglomeration Luxemburg mit suburbaner Entwicklungsachse im Alzettetal sowie der komplementären Entwicklung der ländlichen Räume, insbesondere dadurch, dass ihre spezifischen Qualitäten gestärkt und Zersiedelung vermieden werden.


Primäre Sektorielle Leitpläne (plans directeurs sectoriels, PDS)

Die rechtsverbindliche Umsetzung des integrierten Ansatzes der Landes- und Verkehrsentwicklung (IVL) sowie des PDAT erfolgt durch die 4 sektoriellen Leitpläne (PDS), die Instrumente der Raumordnung sind, welche durch eine großherzogliche Verordnung verbindlich sind und schriftliche Vorgaben enthalten, die durch grafische Vorhaben ergänzt werden können. Diese Vorgaben können die Gesamtheit oder bestimmte Teile des nationalen Gebiets abdecken.

Die PDS stellen zusammen Durchführungsverordnungen des Gesetzes vom 17. April 2018 bezüglich der Raumordnung dar mit der Zielsetzung, die Raumordnungspolitik so abzufassen, wie sie im PDAT definiert und durch das IVL-Konzept präzisiert wurde.

Vier Entwürfe primärer sektorieller Leitpläne wurden in den letzten drei Jahren in den Bereichen Wohnungswesen, Gewerbegebiete, Transport und Landschaften erarbeitet. Diese decken die 4 großen Handlungsfelder der Raumordnung ab: städtische und ländliche Entwicklung, Wirtschaft, Verkehr sowie Umwelt und natürliche Ressourcen.

Die Entwürfe der sektoriellen Leitpläne „Wohnungswesen“, „Gewerbegebiete“, „Transport“ und „Landschaften“ wurden jeweils einer strategischen Umweltprüfung unterzogen, entsprechend dem abgeänderten Gesetz des 22. Mai 2008 zu den Auswirkungen der Pläne und Programmen auf die Umwelt. Diese Prozedur zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen eines Plans so zu bewerten, dass die negativen Auswirkungen minimiert werden und die Berücksichtigung der Umweltauswirkungen zu einem frühzeitigen Stadium des Entscheidungsprozesses in der Planung gewährleistet wird.

Gleichzeitig wurde ihre Erarbeitung auch unter Berücksichtigung anderer Erwägungen durchgeführt, die sowohl wirtschaftlicher, sozialer oder grenzüberschreitender Natur sind.

Die vier vorgenannten Entwürfe wurden einer öffentlichen Anhörung unterzogen, die von Ende Mai bis Ende September 2018 gelaufen ist und sollten aller Wahrscheinlichkeit nach Ende 2019 in Kraft treten, nachdem die Stellungnahmen und Einwände innerhalb der Abteilung Raumentwicklung überprüft bzw. in den genannten Entwürfen übernommen wurden.

Schließlich bieten die Leitpläne die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige räumliche Entwicklung auf nationaler Ebene. Ihre Erarbeitung stellt einen ersten Schritt zum Erreichen des Gemeinschaftsziels, das im Artikel 3, Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union festgehalten wird. Es handelt sich um die Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts.

 

Der sektorielle Leitplan „Wohnungswesen“ (PSL) verfolgt folgende Ziele:

  1. Ausweisung von Gebieten für die Schaffung von Wohnraum durch Flächenreservierung
  2. Beitrag zur Verteilung der Bevölkerung in den am besten geeigneten Orten des Landes bei gleichzeitiger Gewährleistung optimaler Lebensbedingungen für die Bewohner sowie einer rationellen Bodennutzung
  3. Förderung einer konzentrischen Stadtentwicklung, der Umwandlung von Brachflächen und der Schaffung von gemischten Wohnformen.

 

Der sektorielle Leitplan „Gewerbegebiete“ (PSZAE) verfolgt folgende Ziele:

  1. die Schaffung nationaler, spezifischer nationaler und regionaler Gewerbegebiete zu fördern
  2. Definition von Flächen für nationale, spezifische nationale und regionale Gewerbegebiete, die in erster Linie für die Ansiedlung von Handwerks- und Industrietätigkeiten bestimmt sind
  3. aus Gründen der Stadtplanung, der Zugänglichkeit, der territorialen Entwicklung oder der Umwelt- und Landschaftsintegration die Möglichkeit für die Kommunen einschränken, städtische Gebiete oder Gebiete, die zur Verstädterung bestimmt sind, auszuweisen oder zu erweitern und hauptsächlich oder teilweise wirtschaftlichen Tätigkeiten auf kommunaler Ebene zuzuordnen
  4. Umklassifizierung kommunaler Gewerbegebiete als Zonen, die aus Gründen der Stadtplanung, der Erreichbarkeit, der territorialen Entwicklung oder der Umwelt- und Landschaftsintegration frei bleiben sollen
  5. die Gemeinden ermutigen, interkommunale Strategien zu entwickeln und umzusetzen, indem sie regionale Gewerbegebiete erschließen und verwalten


Der sektorielle Leitplan „Transort“ (PST), der strategisch und konzeptionell dem durch die globale Strategie für nachhaltige Mobilität (MoDu 2.0) definierten Rahmen entspricht, überlagert rechtsverbindlich Korridore und Flächen, die für die betreffenden Verkehrsinfrastrukturprojekte vorgesehen sind:

  1. Infrastrukturprojekte für den öffentlichen Verkehr
  2.  Infrastrukturprojekte für den individuellen motorisierten Verkehr
  3. Projekte für "Park & Ride" -anlagen und Knotenpunke
  4. Projekte für nationale Radwege.

In diesem Zusammenhang überlagert das PST Korridore und Bereiche für Infrastrukturprojekte, wenn es das technische Niveau der Studien erlaubt. Die Liste der Projekte, für die diese Korridorreservierung gilt, ist im Anhang 1 der Großherzoglichen Verordnung zum PST enthalten. Da der PST den PAGs (kommunale Flächennutzungspläne) überlagert ist, sind die Kommunen verpflichtet, die Korridore baulich frei zu halten und gegenenfalls Bahn- und Busbahnhofbereiche oder überlagerte Korridore und reservierte Flächen für Infrastrukturprojekte vorzusehen.

 

Der sektorielle Leitplan „Landschaften“ (PSP), der weitgehend von den sektoriellen Leitplänen zum Transport, den Gewerbegebieten und dem Wohnungswesen umrahmt wird, wird es ermöglichen, bestimmte Tendenzen aus landschaftlicher Sicht auszugleichen. So hat er folgende Ziele:

  1. Definition von Grünzäsuren zwischen den Siedlungen
  2. Aktualisierung und Abgrenzung der zu schützenden interurbanen Grünzonen und Landschaften
  3. Zuordnung eines Rechtsrahmens zu den verschiedenen Zonentypen

 

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