Agglomerationsprogramm Basel
Das Agglomerationsprogramm Basel koordiniert die übergeordnete und integrierte Planung von Landschaft, Siedlung und Verkehr im Perimeter der trinationalen Agglomeration Basel. Gemeinsam mit den Schweizer Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn, mit der französischen Saint-Louis Agglomération (SLA) sowie dem Landkreis Lörrach und dem Regionalverband Hochrhein-Bodensee (RVHB) auf deutscher Seite erarbeitet die Trägerschaft alle vier Jahre ein Agglomerationsprogramm, das beim Schweizer Bund zur Mitfinanzierung eingereicht wird.
Verkehrliche Maßnahmen, die im Rahmen eines Agglomerationsprogramms geplant werden, unterstützt der Bund finanziell mit einem Anteil von bis zu 50 %. Neben der Erarbeitung des Maßnahmenpakets ist das Agglomerationsprogramm Basel auch für die Prozessführerschaft bei der Umsetzung der einzelnen Projekte sowie für das Controlling und Reporting gegenüber den Bundesbehörden verantwortlich.
Das Agglomerationsprogramm Basel vertritt die trinationale Agglomeration Basel gegenüber dem Schweizerischen Bund und ist bei der Interessenwahrung der trinationalen Agglomeration Basel federführend.
Das Zukunftsbild ist das räumliche Leitbild der trinationalen Agglomeration Basel. Es zeigt auf, welche Entwicklung die Agglomeration in Zukunft anstrebt. Im Zukunftsbild werden die Landschaftsräume abgebildet, die anzustrebende Siedlungsentwicklung strukturiert und zentrale Komponenten des Verkehrssystems sowie größere geplante Netzergänzungen dargestellt. Das Zukunftsbild wurde mit den Vertretern der beteiligten Gebietskörperschaften in der Schweiz, Deutschland und Frankreich erarbeitet und ist dadurch politisch breit abgestützt.
Als trinational abgestimmtes Gesamtkonzept basiert das Zukunftsbild 2040 auf einem Leitsatz und zwei Grundsätzen:
Leitsatz: «Das Agglomerationsprogramm stärkt die polyzentrische Struktur der Agglomeration Basel mit vielfältigen, qualitativ hochstehenden Siedlungs- und Zentrenstrukturen, einem darauf abgestimmten, nachhaltigen Transportsystem und einer fingerartigen Grünraumstruktur. »
Grundsatz 1: Qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen fördern
Grundsatz 2: Mobilität ermöglichen und auf nachhaltige Angebote lenken
Aus dem Zukunftsbild werden in einem ersten Schritt die Teilstrategien und im zweiten Schritt konkrete Maßnahmen für die Entwicklung von Landschaft, Siedlung und Verkehr abgeleitet.
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