2003-2013
Der Grenzgängerstrom der Wallonen nach Frankreich ist weitaus weniger stark ausgeprägt als der französische Grenzpendlerstrom in die Wallonie (5 952 gegenüber 29 129 Personen). Es handelt sich hierbei größtenteils um die Einwohner der Arrondissements Mouscron und Tournai, welche die Wallonie verlassen, um ihrer Arbeit in Frankreich nachzugehen (69,9%, 4 163 Personen).
Der Grenzgängerstrom zwischen der Wallonie und Frankreich ist während des Zeitraums 2003-2013 in beide Richtungen angestiegen. Allerdings ist der Zuwachs in absoluten Zahlen weitaus bedeutender in Richtung der Wallonie. Ab 2009 hat sich der Zuwachs der Pendlerzahlen jedoch abgeschwächt. Diese Stagnation der Pendlerbewegungen ist teilweise auf die Änderung besteuerungsrechtlicher Vorschriften ab dem 1. Januar 2012 zurückzuführen. Diese sieht vor, dass jeder Beschäftigte seine Steuern nunmehr an seinem Arbeitsort bezahlt. Allerdings ist festzuhalten, dass die Besteuerung nur einen von vielen bestimmenden Faktoren der grenzüberschreitenden Beschäftigung darstellt. Letztere wird durch ein komplexes Zusammenspiel von Kriterien geografischer Erreichbarkeit sowie der Übereinstimmung zwischen der Qualifikation des Einzelnen und den Erfordernissen des Arbeitsmarkts auf beiden Seiten der Grenze bestimmt. Neben der geografischen Nähe der wallonischen Beschäftigungszentren wird die grenzüberschreitende Mobilität der Bevölkerung aus dem französischen Nord-de-Pas-de-Calais durch das begrenzte Arbeitsangebot in ihren Wohnregionen stimuliert. Dies betrifft vor allem die Arbeiter. Außerdem bleibt der belgische Arbeitsmarkt aufgrund besserer sozioökonomischer Ergebnisse gegenüber den Wohnorten der Grenzpendler attraktiv. Andere Faktoren sind die Übereinstimmung zwischen den Erfordernissen des wallonischen Arbeitsmarktes und dem Profil der in Frankreich ansässigen Personen, sowie die weiterhin höheren Gehälter in Belgien, auch nach der Revision des französisch-belgischen Steuerabkommens.
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