SEVESO-Einrichtungen und Kernkraftwerke 2018
Die Karte entsammt einer Zusammenarbeit zwischen dem GIS-GR und dem Institut de Gestion de l'Environnement et d'Aménagement du Territoire (IGEAT) der Freien Universität Brüssel. Sie ist Teil des Themenhefts "Umwelt und Energie", das durch das IGEAT im Rahmen der Raumanalyse für das Raumentwicklungskonzept der Großregion (REKGR) erstellt wurde.
Die SEVESO Betriebe und die Atomzentralen sind potenzielle Quellen schwerer Unfälle, die große Folgen für die Umwelt nach sich ziehen können und eine schnelle Intervention verlangen.
Die „SEVESO“ Betriebe: klassierte und kontrollierte Betriebe
Innerhalb der Industriestandorte ist das Vorhandensein von gefährlichen Substanzen eine Risikoquelle für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Die Richtlinie 2012/18/EU (« SEVESO ») zielt darauf ab, die Gefahren, die mit großen Unfällen, bei denen dieser Typ von Substanzen eine Rolle spielt, verbunden sind, in den Griff zu bekommen. Sie betrifft die Industriebetriebe aber auch die lokalen Behörden.
Die SEVESO Betriebe werden je nach der Menge und der Schädlichkeit der Substanzen, die man dort findet, unterschieden.
Es gibt 73 Seveso Betriebe in Lothringen gegenüber 116 in der Wallonie und 131 in Rheinland-Pfalz. Im Großherzogtum Luxemburg gibt es 17, und im Saarland 29. Innerhalb der Großregion sind 56% der SEVESO Betriebe in der hohen Kategorie eingestuft.
Die hohen Kategorien stehen für das größte Risiko und sind verpflichtet, einen externen Notfallplan zu erstellen, um vor den Gefahren zu warnen, die für die Außenwelt auftreten könnten, aber auch um die Hilfen im Falle eines Unfalls besser koordinieren zu können.
Belgien, Frankreich, Deutschland und Luxemburg sind bei der Erstellung dieser Notfallpläne noch im Rückstand.
Hin zu einer Minderung der nuklearen Bedrohung
Im Nuklearbereich beinhalten der EURATOM Vertrag und die Richtlinie 2014/87/EURATOM die Gründung von Mechanismen der Zusammenarbeit, eine Erhöhung der Autonomie der nationalen Ämter für nukleare Sicherheit und eine gegenseitige Kontrolle in Fragen zu Sicherheitsproblemen.
Im Falle eines Atomunfalles hat die Gesetzgebung des Landes, in dem das Kraftwerk liegt, Vorrecht. Verschiedene in die nationalen Praktiken integrierte Maßnahmen betreffen die Definition der geographischen Zonen und der Notfallmaßnahmen im Falle eines Atomunfalles.
Die Evakuierung der Bevölkerung muss in einem Umkreis von fünf km um die Atomkraftwerke vorgesehen werden, sowie die Unterschutzstellung und Verabreichung von Jod in einem Umkreis von 20 km. Die Ausweitung dieser Distanzen muss im Rahmen einer globalen Strategie integriert werden, damit es möglich ist, den Umkreis für die Evakuierung auf 20 km und jener für die Unterschutzstellung und die Verabreichung von Jodtabletten bis auf 100 km auszudehnen.
In Anwendung dieser Kriterien verlangen vier Kraftwerke Maßnahmen zum grenzüberschreitenden Management unter Beteiligung von mehreren Teilgebieten der Großregion. Zwei befinden sich auf dem Gebiet der Großregion: Cattenom und Tihange. Die beiden anderen liegen außerhalb des untersuchten Gebietes: Philippsburg (in Baden-Württemberg) und Chooz (in der Region Grand-Est). Von diesen Anlagen dürften alleine die beiden französischen nach 2025 noch betrieben werden.
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